TERMINE

 

Sie haben die Möglichkeit, einzelne Stunden bei mir zu buchen, aber auch eine „Prozessarbeit“ über einen längeren Zeitraum in Anspruch zu nehmen. Diese umfasst ca. 10 Stunden Shiatsu inkl. energetische Befundung.

 

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, einen vereinbarten Termin wahrzunehmen, bitte ich Sie diesen spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Ich bitte um Verständnis, dass nicht abgesagte Termine in voller Höhe in Rechnung gestellt werden. Selbstverständlich kann eine von Ihnen gewählte Person diesen Termin ersatzweise in Anspruch nehmen.

 

Termine sind auf Wunsch auch an Samstagen möglich!

Kostenrückerstattung:


Manche Pflichtversicherungen sowie Zusatzkrankenversicherungen leisten einen Kostenersatz für Shiatsu-Behandlungen, wenn diese von einem Arzt für Allgemeinmedizin vorab verschrieben worden sind.

KFL - Krankenfürsorge für OÖ-Landesbedienstete:
Die KFL (Krankenfürsorge und Unfallvorsorge für ÖO Landesbeamte) zahlt ihren Versicherten bis zu 350 Euro pro Jahr für Shiatsu-Behandlungen („Kostenersatz für alternative Behandlungsmethoden wie Shiatsu“).

LKUF - OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge:
Die Krankenfürsorge gewährt eine jährliche Massage-Pauschale, mit der 90 % der Behandlungskosten in einem Massageinstitut mit Gewerbeberechtigung bis zu maximal € 180,- bezahlt werden. Eine vorherige ärztliche Verordnung sowie die Vorlage der Originalrechnung sind Grundvoraussetzung für eine Kassenleistung an den Versicherten.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer jeweiligen Krankenversicherung bzw. bei Ihrem Versicherungsvertreter!